Gesetzliche
Verordnungen (Chemikalienverordnung, EU-Direktiven zu WEEE und RoHS,
Immissionsschutzgesetz
etc.) machen vielfach den Austausch
von Produktionsstoffen sowie
die Umgestaltung
von Betriebsabläufen erforderlich.
Auswahl und Erprobung geeigneter
Ersatzstoffe
Durch mein Beratungsunternehmen werden gesetzeskonforme
Lösungsansätze
erarbeitet und Problemstoffe
durch physiologisch unbedenkliche Produktionsstoffe
ersetzt.
Ein aktuelles Beispiel hierfür ist der Ersatz umweltschädigender
Stoffe, wie z.B. halogenhaltiger Flammschutz-
mittel oder Blei, in Elektro-
und Elektronikgeräten durch umweltfreundliche Produktionsstoffe (RoHS).
Auf diese Weise kann neben der Einhaltung gesetzlicher Auflagen auch bei
Kunden sowie Mitarbeitern
eine hohe Akzeptanz geschaffen werden (Werbeargument
bei Kunden, Motivation bei Mitarbeitern durch Verringerung betrieblicher
Arbeitsschutz-Maßnahmen etc.).
Meine Beratung stellt keine
isolierte Insellösung
dar, sondern erfolgt fertigungsbezogen, da neben der Auswahl umweltfreundlicher
Fertigungsmaterialien auch deren großtechnische Einführung
in den Produktionsprozess berücksichtigt wird.
Einführung spezieller Produktionsaggregate
Durch mein Beratungsunternehmen wird eine verfahrenstechnische
Lösung
für Fertigungsschritte
angeboten, die aus Umweltgründen den
Einsatz spezieller Produktionsaggregate erfordern
(geschlossene Anlagen,
Filtersysteme etc.).
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